Gastronomie- und Hotelgutachten - Sachverständiger für Hotellerie und Gastronomie, Hotelgutachten, Gemeinschaftsverpflegung Axel Neher .

Sachverständigenbüro für Hotellerie und Gastronomie
Gemeinschaftsverpflegung und Tourismus

Axel Neher
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Hotel- und Gaststättengewerbe, IHK Wiesbaden
Telefon: 0611 - 880 470 13
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
das Hotel- und Gaststättengewerbe, IHK Wiesbaden
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und Gastronomie
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für das Hotel- und Gaststättengewerbe, IHK Wiesbaden
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Inventarwertschätzungen
    • Fortführungszeitwertermittlung
    • Liquidationswertberechnung
    • Mängelprotokolle, Zustandsprotokolle
    • Feststellung von Sachschäden und Einzelveräußerungswerten
Ermittlung von …
    • angemessenen Mieten und Pachten
    • entgangenem Gewinn
    • Minderungsanspruch bei Objektmängeln
Sachverständigengutachten
    • Verkehrswertgutachten nach der Discounted-Cash-flow-Methode und nach § 194 BauGB
    • Inventarwertschätzungen
    • Unternehmens- und Geschäftsanteilsbewertungen
    • Miet- und Pachtwertgutachten
    • Gutachten zur Bewertung von Hotelstandards
    • Risikoeinschätzungen für Bürgschaftsbanken
      und Geldinstitute
Immobilien / Unternehmensbewertungen
    • Wertermittlung für Hotelbetriebe und für gastronomische Objekte
    • Rentabilitätsberechnungen
    • Beleihungswertermittlungen
Spezialgebiete
    • Wertermittlung von gastgewerblichen Inventarien und Immobilien
    • Gutachterliche Stellungnahmen bei Umsatzzuschätzungen
    • durch die Finanzbehörden (Betriebsprüfungen)
    • Schiedsgutachten
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als „Sachverständige“ und betätigen sich auf dem Markt. Abgesehen von der in solchen Fällen fehlenden Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verfügen viele dieser Gutachter auch nicht über die notwendige fachliche Qualifikation. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichts-gutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (für Bewertungssachverständige des Gastgewerbes sind dies die Industrie- und Handelskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können, wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten, analysieren und bewerten auch. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht, der Wert einer Einrichtung gerechtfertigt ist oder ob die technischen Anlagen den Anforderungen genügt und funktionsfähig installiert ist.
Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistungen anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.


Axel Neher
Dipl.-Betriebswirt (FH)
Sonnenberger Straße 52
65193 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 880 470 13
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